Januar 2023

Superbonus 110 Verlängerung 2023: Was sich mit dem neuen Haushaltsgesetz ändert?

Mit Inkrafttreten des neuen Haushaltsgesetzes ab dem 1. Januar 2023 wird die Verlängerung des Superbonus 110 %, der Förderungsbeitrag für eine energetische Sanierung des eigenen Zuhauses, bestätigt. Allerdings haben sich sowohl die Beantragungs- als auch die Bereitstellungsmethoden des Bonus geändert. Betroffen von diesen Änderungen sind vor allem Einfamilienhäuser und Wohnhäuser, igentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser bis 4 Wohneinheiten.

Superbonus für Einzel- und Einfamilienhäuser

Für diejenigen, die ein Einfamilienhaus oder Gebäude besitzen, in dem mindestens 30% der Arbeiten bis zum 30. September 2022 abgeschlossen wurden, bleibt der Superbonus erhalten, daher wird es bis 31. März 2023 weiterhin möglich sein, 110 % in Abzug zu bringen. Die Modalitäten ändern sich jedoch für diejenigen, die die Renovierungsmaßnahmen im laufenden Jahr ausführen, also ab 1. Januar bis 31. Dezember 2023. In diesem Fall beträgt der Bonus nicht mehr 110 %, sondern reduziert sich auf  90%.
Darüber hinaus ändern sich auch die Voraussetzungen für den Bonuszugang:
  • Die Immobilie muss als Erstwohnsitz genutzt warden
  • Das Familieneinkommen darf 15.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen

Superbonus für Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser

Bei Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern bis zu 4 Wohneinheiten (auch eines einzigen Eigentümers) ist es möglich, den Superbonus auch im Jahr 2023 zu 110 % in Anspruch zu nehmen, unter der Voraussetzung, daß die CILAS („comunicazione inizio lavori asseverata“, eidesstattliche Mitteilung über den Baubeginn) oder der nachgewiesene Antrag auf Erteilung des Förderungsanspruches bis zum 25. November 2022 vorgelegt werden.

Andernfalls beträgt der abzugsfähige Satz  für das gesamte Jahr 2023 90 % und wird im Folgejahr, 2024, auf 70% und 2025 auf 65% gesenkt werden.